Allgemeine Bestimmungen für Verträge über den Verkauf von einzelnen Touristischen Dienstleistungen
Verträge, die nur eine Fahrdienstleistung, nur eine Beförderungsdienstleistung, nur eine Unterkunftsdienstleistung oder eine andere gesonderte touristische Dienstleistung zum Gegenstand haben, die nicht als ausgehandelter Fall einer Reiseorganisation oder einer touristischen Pauschalreise konfiguriert werden können, genießen nicht den Schutz, den die Europäische Richtlinie 2015/2302 für Reisende vorsieht, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf folgende Punkte beziehen: Buchungen, Zahlungen, Verpflichtungen des Kunden, Rücktritt des Kunden, vom Kunden gewünschte Änderungen, Ausflüge und Tagestouren, Haftung und Haftungsausschluss, Gerichtsbarkeit.
01. AUSFLÜGE UND TAGESTOUREN
Alle Ausflüge und Tagestouren von EtnaWay – Legendary Sicily S.r.l. sind abhängig von der Verfügbarkeit. Die Mindestteilnehmerzahl für jede Tour beträgt 4 Personen. Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, können die Ausflüge und Touren geändert oder abgesagt werden. Die Touren können auch aufgrund von Wetterbedingungen und/oder vulkanologischen Gegebenheiten geändert oder abgesagt werden. Sollte der Kunde mehr als 20 Minuten nach der vereinbarten Zeit nicht zum Termin erscheinen, wird die Buchung als „No-Show“ betrachtet und es kann keine Rückerstattung erfolgen. Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen bis zum Beginn der Exkursion sowohl die Reiseroute als auch die Dauer der Exkursion in Abhängigkeit von den Wetterbedingungen und anderen Faktoren, die die Tour beeinträchtigen könnten, ändern. Im Falle der Ablehnung der angebotenen anderen Dienstleistung kann der Kunde nur eine Rückerstattung des gezahlten Preises erhalten, jede andere Form der Entschädigung ist ausgeschlossen.
02. HAFTUNG UND VERZICHT
Die Teilnehmer an Ausflügen oder anderen Aktivitäten sind verpflichtet, den Anweisungen der Reiseleiter und Führer Folge zu leisten und sich nicht von der Gruppe zu entfernen. Die Organisatoren und Führer haften nicht für Personen- und/oder Sachschäden, die von einem Teilnehmer verursacht werden, der die erhaltenen Anweisungen nicht befolgt oder sich nicht an die Regeln des guten Benehmens gehalten hat. Der Fremdenführer kann nach eigenem Ermessen entscheiden, den Ausflug oder die Aktivität zu unterbrechen, wenn er dies zu seiner eigenen Sicherheit oder der Sicherheit anderer für notwendig hält, um jederzeit ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Der Teilnehmer erklärt auf eigene Verantwortung, dass er im Voraus über die Merkmale und Schwierigkeiten der Exkursion informiert wurde und dass er sich in einem für die Exkursion geeigneten psychophysischen Zustand befindet. Er/sie erklärt außerdem, dass er/sie mit dem vorgeschlagenen Programm einverstanden ist und über die geeignete und/oder empfohlene Ausrüstung verfügt. Bei der Teilnahme von Minderjährigen an Ausflügen/Aktivitäten müssen die Erziehungsberechtigten eine Erklärung abgeben, in der sie die Verantwortung für die sportliche/freizeitliche Aktivität und die psychophysische Integrität des Minderjährigen übernehmen. Teilnehmer, die an Allergien, Unverträglichkeiten oder anderen gesundheitlichen Problemen leiden, müssen den Veranstalter und die Reiseleiter im Voraus informieren und persönliche Medikamente mitnehmen. Es ist verboten, während der Ausflüge zu rauchen sowie gefährliche Güter, Waffen oder Drogen mitzuführen. Der Teilnehmer ist sich der Risiken und Gefahren bewusst, die mit Ausflügen und Aktivitäten in der Natur verbunden sind, und übernimmt die Verantwortung für alle Schäden, die er durch unvorsichtiges und gefährliches Verhalten direkt oder indirekt anderen Personen und/oder Sachen zufügen kann.
Alle Wanderungen/Aktivitäten sind durch eine Versicherung abgedeckt. Die Versicherung deckt keine Schäden an Personen, Dritten oder Sachen, wenn diese auf fahrlässiges, unvorsichtiges Verhalten und Missachtung der Grundregeln der Sicherheit und des guten Benehmens zurückzuführen sind. EtnaWay – Legendary Sicily S.r.l. haftet nicht für Schäden an Personen, Dritten oder Sachen, die in den Unterkünften entstehen, die nicht ihr Eigentum sind. In diesem Fall ist es Sache des Teilnehmers, die Versicherungsbedingungen der gewählten Einrichtung zu prüfen.
03. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Bezahlung der einzelnen touristischen Leistungen muss in einer einzigen Zahlung an den Veranstalter mindestens sieben Tage im Voraus per Banküberweisung oder per Kreditkarte (pos) erfolgen, die bei der Agentur des Veranstalters zu entrichten ist. Der Kunde kann ermächtigt werden, die Zahlung in bar oder in Form von Kartenzahlung direkt an den Fahrer oder Reiseleiter zu leisten.
04. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde ist berechtigt, von der einzelnen Dienstleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zurückzutreten:
Hubschrauber: Bei einer Stornierung durch den Kunden weniger als 60 Tage vor dem Reisetermin fallen die folgenden Stornierungsgebühren an:
– Nichterscheinen oder Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der Abfahrt: 100% des Preises
– Stornierung zwischen 24 und 72 Stunden vor der Abfahrt: 75%.
– Stornierung zwischen 72 Stunden und 7 Tagen vor der Abreise: 50%.
– Stornierung zwischen 7 und 14 Tagen vor der Abreise: 30%.
– Stornierung zwischen 14 und 59 Tagen vor der Abreise: 10%.
– Stornierung mehr als 60 Tage vor der Abreise: kostenlos